Um Ihr Gatterwild im Gehege sowie Ihre extensiven Rinder auf der Weide zu immobilisieren oder zu betäuben und zu töten, benötigen Sie spezielle Kenntnisse nach Waffenrecht, nach Tierschutzgesetz, nach der Tierschutzschlacht VO wie der VO (EU) 1099/2009, die Sie in diesem Kurs erwerben können.
Dies trifft für Nicht-Jagdscheininhaber ebenso wie für Jagdscheininhaber zu, da Gehege sowie das Schussareal auf der Weide als befriedete Bezirke gelten und es sich beim Schießen/ Immobilisieren nicht um befugte Jagdausübung handelt.
Im Sachkundekurs werden unter dem Begriff Gehegewild die Wildarten Wisent, Bison sowie das Zucht-Schalenwild der Gattung Paarhufer zusammengefasst. Das Betäuben und Töten von Schwarzwild im Gehege wird nicht gelehrt.
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