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Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen

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Webcode: 01041382

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Sachkundelehrgang aus zwei Teilen zusammensetzt und lesen Sie diesen Text aufmerksam bis zum Ende.
 


Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für die Tierarten Rind (Betäubungsform Bolzenschuss) und Schwein (Betäubungsformen Elektrozange, Bolzenschuss) am LBZ Echem an.

Die Tierarten Schaf und Ziege werden im Rahmen dieses Sachkundelehrganges nicht behandelt. Mehr Informationen zum entsprechenden Sachkundelehrgang finden Sie hier. 


  Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Ablauf des Kurses:
Zunächst erfolgt über eineinhalb Tage die theoretische Schulung. Während dieser wird  der Umgang mit den Betäubungsgeräten im LBZ Echem beispielhaft demonstriert und geübt („Trockenübung“ ohne Tiere). Der zweite Kurstag endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Zwischen der theoretischen Schulung und Prüfung und der praktischen Prüfung im Schlachthof liegen ca. zehn Wochen. Da am Prüfungstag im Schlachthof keine praktischen Übungen stattfinden, ist bis spätestens fünf Tage vor der Praktischen Prüfung ein Übungsnachweis zu übermitteln.

Das heißt: Sie müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu finden sie weiter unten zum Download. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Ohne einen entsprechenden Übungsnachweis werden Sie nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Kosten sind dennoch vollumfänglich zu tragen. 


Der Kurs ist auf maximal 12 Teilnehmende begrenzt.


Wichtige Hinweise:

  1. Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  2. Die mündliche und schriftliche Prüfung erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  3. Die Teilnehmenden benötigen für die Arbeiten, die über die Handhabung und Pflege (inkl.Treiben und Ruhigstellen) hinausgehen praktische Erfahrung bei der Betäubung und Entblutung, die üblicherweise nicht zu den Disziplinen gehören, die Landwirt*innen im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Daher müssen alle Teilnehmenden des Kurses einen Übungsnachweis (das entsprechende Formular finden Sie weiter unten zum Download) ausgefüllt vorlegen.
  4. Rinder werden bei der Prüfung in einer Falle betäubt, die Teilnehmenden stehen links vom Tier. Die Entblutung der Rinder erfolgt im Hängen per Bruststich und bei den Schweinen auf der Liegendentblutung per Bruststich.
  5. Die Möglichkeit der praktischen Prüfung beim Rind kann aufgrund schwankender täglicher Schlachtzahlen nicht garantiert werden. Falls zu wenige Rinder vorhanden sind, wird nur die Theorie bescheinigt und die praktische Prüfung muss anderweitig nachgeholt werden.
  6. Kurzfristige Terminverschiebungen können auf Grund des Schlachtaufkommens am Standort der praktischen Prüfung möglich sein. Insofern behalten wir uns eine kurzfristige Terminverschiebung vor.
  7. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

Termine 2024: 

  • Lehrgang 1:
    • Theorie: 26.03. - 27.03.24
    • Praktische Prüfung: 27.06.24
       
  • Lehrgang 2:
    • Theorie: 07.05. - 08.05.24
    • Praktische Prüfung: 25.07.24
  • Lehrgang 3:
  • Lehrgang 4:

Termine 2025: 

  • Lehrgang 1:
    • Theorie: 25.02. - 26.02.25
    • Praktische Prüfung (voraussichtlich): 06.05.25
      • Anmeldebeginn: November 2024
         
  • Lehrgang 2:
    • Theorie: 29.04. - 30.04.25,
    • Praktische Prüfung (voraussichtlich): 01.07.25
      • Anmeldebeginn: Januar 2025
         
  • Lehrgang 3:
    • Theorie: 30.09. - 01.10.2025,
    • Praktische Prüfung (voraussichtlich): 02.12.2025
      • Anmeldebeginn: Juli 2025

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen. Gibt es keine freien Plätze mehr, können Sie sich über den Button "Vormerken lassen" auf die Warteliste setzen. Diese Warteliste gilt nur für den jeweiligen Kurs und ist nicht übertragbar.


Mitzubringen:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug
  • zur praktischen Prüfung zusätzlich: Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel in gedämpften Farben wie z.B. grau oder dunkelblau (kein weiß) 

Stand: 18.04.2024


Kontakt:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:
Luise Köpke
Fachreferentin Kompetenzzentrum Klaue, Projektkoordination EIP CCS
Telefon: 04139 698-115
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: