Auswirkungen von MKS auf die Überbetriebliche Ausbildung
Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Es handelt sich um den Serotyp 0. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen.
Niedersachsen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Allerdings hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.
Aufgrund dieser Situation wird von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in nds. Klauentierbetriebe durch überregionale Veranstaltungen mit Nutztieren ausgegangen. Dies nimmt Einfluss auf die Umsetzung der Aus- und Weiterbildung am LBZ Echem.
Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung am LBZ Echem (Stand: 30.01.2025)
- Eine Lehrgangsteilnahme ist bis auf weiteres nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine 48h vor Lehrgangsbeginn kein Kontakt zu Klauentieren stattgefunden hat oder sich in Ställen von Klauentieren aufgehalten worden ist. Dies ist vor Ort mit einer Unterschrift zu bestätigen.
- Alle Gäste des LBZ Echem parken ausschließlich auf dem Besucherparkplatz am Ortseingang. Es ist nicht gestattet mit dem privaten PKW über das Gelände zu fahren.
- Durch Duschen und einen Kleidungswechsel (inkl. Schuhe) vor dem Verlassen des eigenen Betriebes wird das Übertragungsrisiko von MKS wesentlich reduziert. Vor der Teilnahmen an Veranstaltungen der LWK Niedersachsen werden diese Maßnahmen daher vorausgesetzt.
- Die Stallgebäude dürfen nur in betriebseigener Kleidung (inkl. Gummistiefel) betreten werden. Allen anderen Gästen ist der Zugang zu den Stallung und zu den außenliegenden Futtertischen untersagt. Es wird darum gebeten sich ausschließlichen zwischen den Gästehäusern, Lehrsälen und der Cafeteria aufzuhalten. Dafür sind die vorgegeben Wege zu nutzen.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen haben sich die Teilnehmenden innerhalb dieser Zeit ausschließlich auf dem Gelände des LBZ Echem aufzuhalten. Für die Abendgestaltung kann auf den Clubraum des LBZ Echem zurückgegriffen werden. Das Einhalten der Nachtruhe wird durch die Anwesenheit des Nachtwächters sichergestellt. Hinweis: Das Mitbringen von eigenem Alkohol ist auch weiterhin untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Maßnahmen führt zu einem sofortigen Lehrgangsausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten.
Bis auf Weiteres gelten diese Maßnahmen auch für die kommenden Lehrgangswochen. Die Maßnahmen werden jede Woche im Gesamtzusammenhang neu bewertet und ggf. zurückgenommen oder verschärft werden. Alle aktuellen Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite.
Wir bitten alle Lehrgangsteilnehmenden um Verständnis und hoffen auf einen sensibilisierten Umgang im Lehrgangsbetrieb!
