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Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel

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Webcode: 01041365

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Sachkundelehrgang nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für das Betäuben und Töten von Geflügel am LBZ Echem an.


Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung - Dies beinhaltet folgende Betäubungsformen: Kopfschlag, Bolzenschuss und manuelle elektrische Durchströmung. Die Betäubungsform Wasserbad wird nicht geschult
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten

Ablauf des Kurses:
Am ersten Tag erfolgen Schulung, schriftliche und mündliche Prüfung. Am zweiten Tag wird das sachkundige Betäuben und Töten praktisch geprüft. Außerdem werden die weiteren Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen demonstriert und es besteht Gelegenheit zum Üben.


Wichtige Hinweise:

  1. Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  2. Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  3. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

Termine 2024

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen. Gibt es keine freien Plätze mehr, können Sie sich über den Button "Vormerken lassen" auf die Warteliste setzen. Diese Warteliste gilt nur für den jeweiligen Kurs und ist nicht übertragbar.

Ab Anmeldebeginn ist eine Online-Anmeldung möglich

  • 10.09.2024-11.09.2024 - Anmeldebeginn am 11.06.2024
  • 28.10.2024-29.10.2024 - Anmeldebeginn am 28.07.2024

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem


Mitzubringen:

  • Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel) 
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug
Stand: 19.03.2024


Kontakt:
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung LBZ
Telefon: 04139 698-113
E-Mail:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: