Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel

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Webcode: 01041365

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Sachkundelehrgang nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für das Betäuben und Töten von Geflügel am LBZ Echem an.


Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung - Dies beinhaltet folgende Betäubungsformen: Kopfschlag, Bolzenschuss und manuelle elektrische Durchströmung. Die Betäubungsform Wasserbad wird nicht geschult
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten

Ablauf des Kurses:

Tag 1: 

  • Unterrichtseinheiten zum Geflügelschlachten
  • schriftliche und mündliche Prüfung.

Tag 2:

  • praktische Prüfung zum sachkundigen Betäuben und Töten praktisch
  • weiteren Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen werden demonstriert und es besteht Gelegenheit zum Üben

Wer braucht einen Sachkundenachweis:

  • Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten.
  • Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich.
  • Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.

Prüfungen:

  • es gibt 2 theoretische Prüfungen (schriftlich & mündlich) und eine praktische Prüfung (am 2. Kurstag)
  • Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  • Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

Termine 2025

Termine 2026

  • 08. - 09.04.2026
  • 28. - 29.04.2026
  • 09. - 10.09.2026
  • 23. - 24.09.2026

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen.


Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem


Mitzubringen:

  • Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel) 
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug
Stand: 11.04.2025


Kontakt:
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung LBZ
Telefon: 04139 698-113
E-Mail:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
E-Mail: