© Marlene Lorenzen

Tierschutz bis zum Schluss - Ein Überblick

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Zur Verantwortung für unsere Nutztiere gehört auch die Verantwortung für ihr Lebensende. Am Ende steht der Tod - im Falle unserer Nutztiere in der Regel durch Menschenhand. Wir widmen uns diesem hochrelevanten Tierschutzthema im Rahmen unseres Weiterbildungsangebotes Betäuben & Töten in besonderem Maße und behalten hierbei Mensch und Tier gleichermaßen im Blick. Unsere Maxime ist Ihre Handlungskompetenz – für ein Betäuben und Töten ohne vermeidbare Schmerzen, Stress und Leiden. 


Tiere betäuben und töten darf nur, wer sachkundig ist, also weiß wie es geht (Kenntnisse) und entsprechend geübt ist (Fähigkeiten).

Bevor eine Person schlachtet, hat sie bei der zuständigen Behörde (Ort der geplanten Schlachtung) einen Sachkundenachweis zu beantragen, indem sie u.a. einen Nachweis ihrer Sachkunde (Schulungs- und Prüfungsbescheinigung) einreicht (vgl. Art. 7 Abs. 2 EU VO 1099/2009 in Verbindung mit § 4 Absatz 8 der TierSchlV). Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine Person nur einmalig oder regelmäßig tätig wird.

Für die sogenannte „Hausschlachtung“, wenn also das eigene Tier auf dem Haltungsbetrieb geschlachtet und im eigenen privaten Haushalt verzehrt wird, räumt der Gesetzgeber die Erleichterung ein, sodass nicht verpflichtend ein Sachkundenachweis vorliegen muss. Unabhängig davon muss die schlachtende Person natürlich sachkundig sein, also alle dafür notwenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Das Fleisch oder Produkte aus dieser Schlachtung dürfen nicht in den Verkehr gebracht, also weder verkauft noch verschenkt werden.  

Im Rahmen unserer Sachkundelehrgänge können Sie die für das Betreuen, Ruhigstellen, Schlachten oder Töten nach Art. 7 und Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und nach § 4 TierschutzSchlachtverordnung (TierSchlV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) erlangen. Diese werden bundesweit anerkannt.

So wie jede Tierart in ihren Bedürfnissen unterschiedlich ist, ist es auch das fachgerechte Betäuben und Töten. Aus diesem Grund ist die Sachkunde für jede Tierart separat abzulegen. Unser Kursangebot umfasst Geflügel, Ziegen und Schafe, Schwein, Rind und Gatterwild. Gleiches gilt für die unterschiedlichen Betäubungsformen (z.B. Bolzenschuss, Elektrobetäubung, Kugelschuss). Sollten Sie sich unsicher sein, was genau Sie benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Es muss stets eine theoretische Prüfung bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil sowie eine praktische Prüfung abgelegt werden - jede Tierart und jede Betäubungsform ist zu prüfen. Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung über die bestandenen Püfungen. Diese ist nicht der Sachkundenachweis, sondern mit dieser können Sie beim zuständigen Veterinäramt einen Sachkundenachweis beantragen.


Eine Schlachtung im Herkunftsbetrieb bedeutet für die Tiere Sterben in der gewohnten Umgebung. Seit der Änderung der VO 853/2004 im September 2021 ist die Schlachtung von bis zu drei Hausrindern (ausgenommen Bisons) oder bis zu sechs Hausschweinen oder bis zu drei Pferden oder Eseln im Herkunftsbetrieb zulässig. Um die für Ihre Region gültigen Regelungen zur Umsetzung in Erfahrung zu bringen, bitten wir Sie sich mit der für Sie zuständigen Behörde (Veterinäramt) in Verbindung zu setzen und die jeweiligen Leitfäden der Bundesländer zu beachten:

  • Niedersachsen - Sie finden den Leitfaden hier zum Download. 
  • Bayern - Sie finden den Leitfaden hier zum Download. 
  • Brandenburg - Sie finden den Leitfaden hier zum Download.
  • Hessen - Sie finden den Leitfaden hier zum Download. 
  • Thüringen - Sie finden den Leitfaden hier zum Download. 

Wir möchten Sie auch über unsere Sachkundelehrgänge hinaus zu kontinuierlichem Weiterdenken und Weiterlernen zu ermutigen. Aus diem Grund finden Sie an dieser Stelle einen kurzen Überblick zu wissenschaftlichen Projekten im Themenfeld der (teil-)mobilen Schlachtung:

Projekt

Laufzeit

Inhalt

MuD-Projekt „Stressreduktion durch (teil-)mobile Schlachtung bei Geflügel und Rindern (StronGeR)“

2023 - 2025

Evaluation und Optimierung der (teil-)mobilen Schlachtung bei Geflügel und Rindern mit Blick auf die Themen Tierwohl und -schutz, Fleischbeschaffenheit, Hygiene, Technik, Praktikabilität und Ökonomie. Kommunikation der Ergebnisse in die Praxis. Mehr Informationen finden Sie hier.

MuD-Projekt „(Teil-)mobile Schlachtung und Weideschlachtung im Dialog (SATHOP)“

2022 - 2024

Wissenschaftliche Begleitung von hofnahen bzw. mobilen Schlachtungen und Erhebung des Status quo. Didaktische Aufbereitung der wissenschaftlichen Untersuchungen anhand von Schulungsmaterialien und Entwicklung eines Schulungskonzepts. Mehr Informationen finden Sie hier.

KTBL-Arbeitsprogramm "Kalkulationsunterlagen" 2023

2022 - 2024

Erstellung einer Übersicht der mobilen Schlachtverfahren, Ermittlung der Kosten und Erhebung des Arbeitszeitbedarfes. Mehr Informationen finden Sie hier.

„Vollmobile Schlachtung in Thüringen“

2022 - 2023

Konstruktionsplanung einer EU-zulassungsreifen Vollmobilen Schlachteinheit für mehrere Tierarten. Mehr Informationen finden Sie hier.

„Aufbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette für Bio-Kalb und Rindfleisch aus muttergebundener Kälberaufzucht und stressfreier Tötung auf der Weide (Weideschuss)“

2020 - 2023

Aufbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette (Allgäu). Mehr Informationen finden Sie hier.

EIP-Projekt „TadeLoS - Töten auf dem Lande ohne Stress“

 

2020 - 2023

Weiterentwicklung von teilmobilen Schlachtverfahren mit dem Ziel vier bis acht Tieren in einem Schlachtvorgang zu schlachten. Mehr Informationen finden Sie hier.

EIP-Projekt „Stärkung der handwerklichen Fleischverarbeitung durch Innovationen in den Schlachtverfahren für Rinder und kleine Wiederkäuer“

2017 - 2019

Entwicklung einer mobilen, EU-zugelassene Schlachteinheit, Erstellung einer Leitlinie „Teilmobile Schlachtung von Rindern“. Mehr Informationen finden Sie hier.


Stand: 23.11.2023


Kontakt:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






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