© Andreas Tamme

Sachkundelehrgang für Weideschuss | Distanzinjektion/Immobilisation von Gatterwild & Rindern | Waffensachkunde

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Webcode: 01042902

Sie planen einen Kugelschuss auf der Weide? Oder Sie wollen ein Tier aus der Ferne bewegungsunfähig machen (Distanzimmobilisation)? Sie haben bereits eine Waffensachkunde oder benötigen noch eine?

Dann ist dieser Lehrgang der Richtige für Sie. 


Um Ihre ganzjährig im Freien gehaltenen Rinder oder Ihr Gehegewild (ausschließlich Zucht-Schalenwild (Paarhufer), Wisent, Bison | NICHT Schwarzwild) betäuben und töten zu können bzw. zu immobilisieren/injizieren, benötigen Sie spezielle Kenntnisse, die zum Erlangen der Sachkunde führen. Dazu gehören unter anderem: 

  • Kenntnisse aus dem Waffenrecht,

  • dem Tierschutzgesetz,  
  • der Tierschutzschlacht Verordnung und  

  • der Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung 

Auch Personen, die bereits einen Jagdschein (bzw. Waffensachkunde) besitzen müssen für den Weideschuss bzw. die Distanzimmobilisation & -injektion eine gesonderte Sachkunde nachweisen. Gehege und auch das Schussareal auf der Weide gelten als befriedete Bezirke in der Sie keine Jagdausübung tätigen dürfen. 


Lehrgangsaufbau

Für diesen Lehrgang bieten wir je nach Interesse und Vorqualifikation drei Module an (auf Modul klicken, für genauere Erklärung):

Modul 1: Kugelschuss

Bestehen Sie alle Teile dieses Moduls, dürfen Sie den Weideschuss auf Rinder/Gatterwild praktizieren.

Bei uns erhalten Sie die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung für folgende Tätigkeiten bei Rindern/Gehegewild: Handhabung & Pflege Ruhigstellung Betäubung mittels Kugelschuss (Ersatzverfahren Bolzenschuss) Bewertung der Betäubung Einhängen und Hochziehen Entblutung

„Theoretischer Teil der Sachkunde für den Kugelschuss“ nach Art. 7 Abs. 2 i.V. m. Anhang I und IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, § 4 des Tierschutzgesetzes, § 4 Abs. 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung

Modul 2: Immobilisation

Mit Abschluss dieses Moduls können Sie mit einem Kaltgas-Teleinjektionsgerät Tiere aus der Ferne für kurze Zeit immobilisieren (bewegungsunfähig machen), um beispielsweise Ohrmarken einzuziehen.

Bei uns absolvieren Sie die Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und ggf. einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte für die Immobilisation und Distanzinjektion und Wissen und Kenntnisse nach § 5 Tierschutzgesetz (Ausnahmegenehmigung für das Immobilisieren durch Nichttierärzte).

Modul 3: Waffensachkunde

Bestehen Sie dieses Modul können Sie eine Waffenbesitzkarte für ein Repetiergewehr beantragen. Dies ist Voraussetzung, um den Weideschuss durchführen zu können.

Bei uns absolvieren Sie die Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Repetiergewehre.

Diese Prüfung muss nicht abgelegt wenn bereits ein Jagdschein bzw. eine entsprechende Waffenrechtsprüfung nach § 7 WaffG vorhanden ist.


Haben Sie noch keine Waffensachkunde, belegen Sie alle drei Module und fahren anschließend mit dem "Rundumpaket" nach Hause. Sie sind dann befähigt ganzjährig im Freien gehaltene Rinder oder Gatterwild auf der Weide zu schießen und aus der Ferne zu immobilisieren. Es bedarf im Voraus keiner speziellen Qualifikation für diesen Lehrgang.

Wenn Sie schon eine Waffensachkunde besitzen, haben Sie die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 bzw. beiden. Je nachdem, ob Sie auch in der Lage sein müssen ein Tier aus der Ferne durch die Distanzinjektion mit einem Kaltgas- Teleinjektionsgerät bewegungsunfähig zu machen (Immobilisation), um beispielsweise Ohrmarken einzuziehen, oder eben nicht. 
Sollten Sie nur Modul 1 oder/und 2 buchen müssen Sie uns vorab das Prüfungszeugnis der bestandenen Waffensachkundeprüfung schicken. Ein eventuell vorhandener Jagdschein muss erst zum Lehrgang mitgebracht werden. 

Der Sachkundelehrgang bereitet Sie, ob waffensachkundig oder nicht, auf alle Prüfungen ausführlich vor und schließt (je nach Vorqualifikation) mit einer bundesweit anerkannten Prüfung nach dem Waffengesetz, nach der VO 1099/2009 und nach § 5 Tierschutzgesetz ab. 


Hinweis zum Kugelschuss 

In diesem Sachkundelehrgang legen Sie für das Modul zum Kugelschuss lediglich die theoretische Prüfung ab. Mit dem Bestehen der Prüfungen erhalten Sie dann eine Schulungs- und Prüfungsbescheinigung über den theoretischen Teil des Kurses.  

Mit dieser erhaltenen Schulungs- und Prüfungsbescheinigung können Sie dann die praktische Prüfung bei der zuständigen Veterinärbehörde (Ort der Schlachtung) beantragen. Die praktische Prüfung ist dann der erste Schuss bei Ihnen vor Ort, den Sie bitte begleitend mit den bei Ihnen zuständigen Behörden ablegen. 

Erst wenn Sie beide Teile bestanden haben (Theorie in Echem und Praxis bei Ihnen vor Ort) wird Ihnen der Sachkundenachweis (nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009) ausgestellt. 


Welches Modul soll ich buchen?

Dieser Entscheidungsbaum kann Sie dabei unterstützen, die für Sie passende Buchungsoption zu finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Modulauswahl Entscheidungshilfe - © Jasmin Nühs
Modulauswahl Entscheidungshilfe - © Jasmin Nühs


Lehrgangsplan

Für jedes einzelne Modul ist ein Zeitrahmen von 2 Tagen eingeplant. Folgend haben wir eine Darstellung des üblichen Lehrgangs: 

Lehrgangsplan - © Jasmin Nühs
Lehrgangsplan - © Jasmin Nühs


ANMELDUNG 2025:   

Berücksichtigung findet bei der Anmeldung der zeitliche Eingang. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung. Sollte sich die Möglichkeit einer früheren Teilnahme ergeben, melden wir uns bei Ihnen. 

Hinweis: Für den Feburar 2025 nutzen Sie bitte noch das Anmeldeformular 02/25. Dieses finden Sie am Ende der Seite unter Downloads. 

GESAMTKURS
(Modul 1-3)

KUGELSCHUSS &
IMMOBILISATION

(Modul 1 & 2)

KUGELSCHUSS
(Modul 1)

IMMOBILISATION
(Modul 2)

04.02 - 09.02.2025
ANMELDUNG über Anmeldeformular 02/25

05.02 - 08.02.2025

Ausgebucht

05.02 - 06.02.2025

Ausgebucht

07.02 - 08.02.2025
ANMELDNUNG über Anmeldeformular 02/25

-

-

24.06. - 25.06.2025

ANMELDUNG

-

15.07. - 20.07.2025

ANMELDUNG

16.07. - 19.07.2025

ANMELDUNG

16.07. - 17.07.2025

ANMELDUNG

18.07. - 19.07.2025

ANMELDUNG

04.11. - 09.11.2025
Anmeldung noch nicht möglich

05.11. - 08.11.2025
Anmeldung noch nicht möglich

05.11. - 06.11.2025
Anmeldung noch nicht möglich

07.11. - 08.11.2025
Anmeldung noch nicht möglich

 


Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Anmeldung zur Verfügung.

Marina Damm: marina.damm@lwk-niedersachsen.de oder 04139/698-114 
Jasmin Nühs: jasmin.nuehs@lwk-niedersachsen.de oder 04139/698-113


Vorbereitung

Vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form - eine gute Vorbereitung Ihrerseits ist essentiell. Daher bitten wir Sie, die Vorbereitungszeit intensiv zu nutzen. 


Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist 42 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.


Bedürfnisabfrage

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass von der zuständigen Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und einer Ausnahmegenehmigung für die Immobilisation neben den Prüfungsnachweisen immer auch ein Bedürfnisnachweis verlangt wird.


Mitzubringen

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • wenn Sie bereits waffensachkundig nach § 7 Waffengesetz für den Repetierer sind: Originaldokument, welches dies bescheinigt z.B. Jagdschein 
  • Schreibzeug und Unterrichtsmaterialien (vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form)

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem

Stand: 07.05.2024


Kontakt:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung LBZ Echem
Telefon: 04139 698-113
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: