© Wolfgang Ehrecke

Ausbildung zum Geprüften Klauenpfleger/ zur Geprüften Klauenpflegerin

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Webcode: 01016767

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet am LBZ Echem Lehrgänge zum Geprüften Klauenpfleger/ zur Geprüften Klauenpflegerin entsprechend der neuen Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin an (Klauenpflege-Prüfungsverodnung – KlauenPflPrV vom 07. Februar 2011). Der Lehrgang dient dem beruflichen Aufstieg im Agrarbereich auf dem Gebiet der Klauenpflege und ist eine bundesweit einheitliche staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung.


Die landwirtschaftlichen Futterbaubetriebe haben längst die Bedeutung eines professionellen Klauenmanagements  für ihre Rinder- und Milchviehherde erkannt, doch der stetig wachsenden Nachfrage stehen nur wenige qualifizierte Anbieter gegenüber. Daneben suchen die einzelnen Klauenpflegeunternehmen händeringend fachlich versierte Mitarbeiter.

Hier setzt die Ausbildung zum Geprüften Klauenpfleger/ Geprüfte Klauenpflegerin an. Sie bietet Personen, die bereits im landwirtschaftlichen oder tierischen Bereich tätig sind oder großes Interesse haben hier tätig zu werden, eine neue berufliche Herausforderung. Für die Teilnahme an der Fachstufe 2 ist der Grundkurs für Klauenpflege als Grundlage wünschenswert. 

Schwerpunkte der Ausbildung sind:

  • Tierschutz und Tiergesundheit (u.a. Zustand der Klaue, Anatomie und Physiologie von Klauentieren, Klauenerkrankungen)
  • Funktionelle Klauenpflege (Durchführung der praktischen Klauenpflege)
  • Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Kommunikation mit dem Kunden

Der Lehrgang umfasst sechs Monate. Während dieser Zeit sind vier Mentoreneinheiten mit jeweils fünf Ausbildungstagen und einer zusätzlichen Prüfungseinheit (200 Ausbildungseinheiten) zu absolvieren.
Mit erfolgreich abgelegter Prüfung weisen die Teilnehmer nach, dass sie im Bereich der Klauenpflege das erforderliche praktische Können, die theoretischen Grundlagen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um:

  • erfolgreich das Klauenmanagement im eigenen Futterbaubetrieb zu übernehmen oder
  • als Mitarbeiter in einem Klauenpflegebetrieb eigenverantwortlich zu arbeiten

Die Teilnehmer des Kurses müssen folgende Zugangsvoraussetzungen mitbringen:

  • Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen Landwirt / Landwirtin, Tierwirt / Tierwirtin und eine mindest. sechsmonatige Berufspraxis
  • Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis

Mindest-/ Höchstteilnehmerzahl: 12

Mitzubringen: Sicherheitsstiefel, robuste und der Jahreszeit angepasste  Arbeitskleidung zum Wechseln, Arbeitshandschuhe, eigene Werkzeuge zum Klauenschneiden (wenn gewünscht), Schreibzeug, Taschenrechener, eigener Klauenstand (wenn gewünscht DLG geprüft)

Ort: Die Ausbildung findet am LBZ Echem und auf Betrieben des Landkreises Lüneburg statt. 
Für weitere Informationen stehen wir gerne beratend zur Verfügung.

Termine, Kosten und Anmeldung:

Gruppe O Modul I 10.10.2022 bis 14.10.2022
Gruppe O Modul II 23.01.2023 bis 27.01.2023
Gruppe O Modul III 06.03.2023 bis 10.03.2023
Gruppe O Modul IV 08.05.2023 bis 12.05.2023
Warmschneiden und Praktische Prüfung 13.06.2023 bis 15.06.2023

Kosten: Lehrgangsgebühren 3.070,00 € , Vollverpflegung 899,00 € und Unterbringung im DZ 720,00 €, im EZ 900,00 €, zzgl.  Prüfungsgebühr

Der jeweilige Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. 

Stand: 23.11.2022


Kontakt:
Luise Köpke
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung
Telefon: 04139 698-115
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:
Marina Damm
Telefon: 04139 698-0
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: