© Benito Weise
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© Hans-Jürgen Wege
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Infos für Teilnehmende der ÜA Schwein

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Webcode: 01030597

Wir begrüßen alle Teilnehmenden der Überbetrieblichen Ausbildung herzlich im LBZ Echem!


Nach einem Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung von allen Auszubildenden mindestens 2 Lehrgänge in der Tierhaltung zu besuchen. In dem einwöchigen Lehrgang vermitteln wir den Auszubildenden den tiergerechten Umgang mit Schweinen, die Grundlagen der Sauenhaltung, Ferkelaufzucht, Mast und ökologischen Schweinehaltung, züchterische Aspekte sowie Themen rund um die Fütterungstechnik und Rationsgestaltung.

 

Förderung des Lehrgangs - © Claudia Kienitz
Förderung des Lehrgangs - © Claudia Kienitz

Förderung des Lehrgangs - © Europäische Union / Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderung des Lehrgangs - © Europäische Union / Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
            

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Bereich Landwirtschaft (Grund- und Aufbaukurse im Bereich Rind, Schwein und Geflügel) wird gefördert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet stärker entwickelte Region (SER).

  

Die einzelnen Ausbildungspunkte werden nach einer theoretischen Vorbereitung durch die praktische Umsetzung im Stall gefestigt. Diese Kombination aus Theorie und Praxis zeichnet das LBZ Echem als Bildungseinrichtung aus.

Eine Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist wegen der gleichzeitigen Freistellung vom Berufsschulbesuch grundsätzlich nicht möglich.

Hohe Biosicherheitsstandards unseres Betriebes zwingen uns, die Teilnahme am Lehrgang Schweinehaltung an die Einhaltung von Auflagen zu knüpfen. Die Teilnehmer*innen dürfen die letzten 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn keinen Schweinestall betreten, nicht an Hausschlachtungen, an einer Jagd mit Wildkontakt inklusive Fahrzeugen und /oder Wildaufbruch teilgenommen haben.

Das Verlassen des Lehrgangsorts um andere landwirtschaftliche Betriebe zu besuchen, ist während der Lehrgangswoche untersagt.

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt durch die Ausbildungsberater*innen in Verbindung mit der zuständigen Berufsschule. Es werden nur Teilnehmende für den Lehrgang zugelassen, die schriftlich durch die jeweiligen Ausbildungsberater*innen angemeldet sind. Nicht schriftlich angemeldete und bestätigte Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Lehrgang.

Auszubildende mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder mit wichtigen Terminen in der Lehrgangswoche müssen zu einem anderen Zeitpunkt den Lehrgang besuchen.

 

An- und Abreise

wird in eigener Regie durchgeführt, wobei die Anreise am Montag bis 09:30 Uhr zu erfolgen hat. Über den Raum, in dem die Begrüßung stattfindet, wird an der Infotafel am Parkplatz informiert. Die Abreise erfolgt am Freitag ca. 14:00 Uhr.

PKW-Anreise: die Adresse für Navigationsgeräte lautet Landesstraße 2, 21379 Echem, Parkplatz Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bahn-Anreise: von der Bahn-Haltstelle in Echem zum LBZ (Zur Bleeke 6) beträgt die Laufzeit etwa 10 Minuten.
 

Es ist nicht gestattet, alkoholische Getränke jeglicher Art mitzubringen.


FOLGENDES IST ZUM LEHRGANG MITZUBRINGEN

1. Krankenversicherungskarte

2. Für die praktische Ausbildung:

  • Schreibmaterial – auch bei der Einweisung am Montag 09:30 Uhr erforderlich
  • Saubere Unterhosen/Slips und Socken für den Stall. Diese werden am Montag mit in den Hygienebereich des Stalls genommen. Teilnehmerinnen sollten daran denken, dass sie auch ihre für die 5 Tage benötigten BHs und Hygieneartikel mitnehmen.

Achtung: Arbeitskleidung in Form von Overalls und Gummistiefeln mit Stahlkappen sowie T-Shirts werden vom LBZ Echem zur Verfügung gestellt.

Lehrgangsteilnehmende unterliegen beim Stallzutritt den Bedingungen für betriebsfremde Personen. Hierzu zählen auch der Duschzwang und das Waschen der Haare. Handtücher und kombiniertes Duschgel werden vom LBZ gestellt. Armbanduhren, abnehmbarer Schmuck und  Handys dürfen nicht in den Stallbereich mitgenommen werden, in dringenden Fällen kann dort ein Telefon genutzt werden.

3. Für den persönlichen Gebrauch:

  • Hygieneartikel, Handtuch und Föhn
  • Wertsachen können im Tresor der Verwaltung deponiert werden
Stand: 07.10.2024


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: