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Infos für Teilnehmende der ÜA Rind

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Webcode: 01030596

Wir begrüßen alle Teilnehmenden der Überbetrieblichen Ausbildung herzlich im LBZ Echem.


Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie, sind alle Kursteilnehmenden verpflichtet, unsere Corona-Auflagen einzuhalten. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor der Anreise über diese Maßnahmen.

 

Nach einem Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung von allen Auszubildenden mindestens 2 Lehrgänge in der Tierhaltung zu besuchen. In dem einwöchigen Lehrgang vermitteln wir den Auszubildenden die Grundlagen der Milchgewinnung, Kälber- und Jungviehaufzucht, Konditions- und Tierbeurteilung, Gesundheitskontrolle, Klauenpflege und Mutterkuhhaltung. Auch Aspekte der Zucht und des Tierwohls in der Rinderhaltung werden behandelt.

Förderung des Lehrgangs - © Claudia Kienitz
Förderung des Lehrgangs - © Claudia Kienitz

Logo Europa für Niedersachsen - © Europäische Union / Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Bereich Landwirtschaft (Grund- und Aufbaukurse im Bereich Rind, Schwein und Geflügel) wird gefördert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet stärker entwickelte Region (SER).

                                 

 

Die einzelnen Ausbildungspunkte werden nach einer theoretischen Vorbereitung durch die praktische Umsetzung im Stall gefestigt. Diese Kombination aus Theorie und Praxis zeichnet das LBZ Echem als Bildungseinrichtung aus.

Gemäß Infektionsschutzgesetz vom 01. Februar 2001 § 42 können zu den Lehrgängen mit praktischer Ausbildung in der Milchviehhaltung nur Teilnehmende angenommen werden, die frei von ansteckenden Krankheiten sind. Lehrgangsteilnehmer*innen aus Betrieben mit anzeigepflichtigen Tierseuchen dürfen nicht zum Lehrgang anreisen.

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt durch die Ausbildungsberater*innen in Verbindung mit der zuständigen Berufsschule. Es werden nur Teilnehmende für den Lehrgang zugelassen, die schriftlich durch die jeweiligen Ausbildungsberater*innen angemeldet sind. Nicht schriftlich angemeldete und bestätigte Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Lehrgang.

Auszubildende mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder mit wichtigen Terminen in der Lehrgangswoche müssen zu einem anderen Zeitpunkt den Lehrgang besuchen.

 

An- und Abreise

wird in eigener Regie durchgeführt, wobei die Anreise am Montag bis 09:30 Uhr zu erfolgen hat. Die Begrüßung der Teilnehmenden erfolgt im Lehrsaal 7 (L7) des LBZ. Die Abreise erfolgt am Freitag ca. 14:00 Uhr.

PKW-Anreise: die Adresse für Navigationsgeräte lautet Landesstraße 2, 21379 Echem, Parkplatz Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bahn-Anreise: von der Bahn-Haltstelle in Echem zum LBZ (Zur Bleeke 6) beträgt die Laufzeit etwa 10 Minuten.

Es ist nicht gestattet, alkoholische Getränke jeglicher Art mitzubringen.

 

FOLGENDES IST ZUM LEHRGANG MITZUBRINGEN

1. Krankenversicherungskarte

2. Ausbildungsvertragsnummer

3. Für die praktische Ausbildung:

  • Schreibmaterial – auch bei der Einweisung am Montag 09:30 Uhr erforderlich
  • für die Teilnahme am Lehrgang empfehlen wir Regenschutzkleidung

Achtung: Arbeitskleidung in Form von Overalls und Gummistiefeln mit Stahlkappen werden vom LBZ Echem zur Verfügung gestellt.

Achtung: Die Ausbildung findet teilweise in tiergerechten Offenfront- und Kaltlaufställen statt. Im Winter ist deshalb bei kalter Witterung folgendes mitzubringen:

  • Winterjacke, Wintermütze
  • warme Unterwäsche und Socken
  • Handschuhe

4. Für den persönlichen Gebrauch:

  • Handtücher, Föhn und Seife
  • Wertsachen können im Tresor der Verwaltung deponiert werden
Stand: 10.01.2024


Kontakt:
Claudia Kienitz
Koordinatorin Überbetriebliche Ausbildung Rind
Telefon: 04139 698-125
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: