© Andreas Tamme
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Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und Rindern

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Webcode: 01041383

Planen Sie den Kugelschuss auf der Weide zu praktizieren? Oder wollen Sie Ihr Gehegewild oder Ihre ganzjährig im Freien gehaltenen Rinder aus der Ferne immobilisieren?

Dann ist dieser Kurs der Richtige für Sie. 


Um Ihr Gehegewild* sowie Ihre ganzjährig im Freien gehaltenen Rinder auf der Weide zu immobilisieren oder zu betäuben und töten, benötigen Sie spezielle Kenntnisse nach Waffenrecht, nach Tierschutzgesetz, nach der Tierschutzschlacht VO wie der VO (EU) 1099/2009, die Sie in diesem Kurs erwerben können.

Dies trifft für Nicht-Jagdscheininhaber*innen ebenso wie für Jagdscheininhaber*innen zu, da Gehege sowie das Schussareal auf der Weide als befriedete Bezirke gelten und es sich beim Schießen/ Immobilisieren nicht um befugte Jagdausübung handelt.


Dieser Sachkundelehrgang bereitet  Sie auf alle Prüfungen ausführlich vor und schließt mit einer bundesweit anerkannten Prüfung nach dem Waffengesetz, nach der VO 1099/2009 und nach § 5 Tierschutzgesetz ab.

Folgende Prüfungen können Sie ablegen:

  1.  Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Repetiergewehre (für den Kugelschuss).
    Diese Prüfung muss nicht abgelegt werden von Seminarteilnehmenden, die über einen Jagdschein bzw. über eine entsprechende Waffenrechtsprüfung nach § 7 WaffG verfügen.
  2. Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und ggf. einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte (für die Distanzimmobilisation).
  3. Die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung nach Art. 7 Abs. 2 i.V. m. Anhang I und IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, nach § 4 des Tierschutzgesetzes und § 4 Abs. 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung für folgende Tätigkeiten:
  • Handhabung und Pflege von Rind und Gehegewild*
  • Ruhigstellung von Rind und Gehegewild*
  • Betäubung mittels Kugelschuss von Rind und Gehegewild* (Ersatzverfahren Bolzenschuss)
  • Bewertung der Betäubung bei Rind und Gehegewild*
  • Einhängen und Hochziehen von Rind und Gehegewild*
  • Entblutung von Rind und Gehegewild*

Diese Schulungs- und Prüfungsbescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungs- und Prüfungsbescheinigung die praktische Prüfung bei der zuständigen Veterinärbehörde (Ort der Schlachtung), die für die Ausstellung des Sachkundenachweises zwingend erforderlich ist.

*Im Rahmen des Kurses werden unter dem Begriff Gehegewild die Wildarten Wisent, Bison sowie das Zucht-Schalenwild der Gattung Paarhufer zusammengefasst. Das Betäuben und Töten von Schwarzwild im Gehege wird nicht gelehrt.


Dieser Kurs setzt sich aus mehreren Modulen zusammen. Es können auch einzelne Module belegt werden. Hieraus ergeben sich für Sie entsprechend Ihrer Interessenslage und Vorqualifikation vier verschiedene Buchungsoptionen:

  1. Gesamtkurs (mit praktischer Prüfung nach § 7 Waffengesetz für den Repetierer)
  2. Gesamtkurs (ohne praktische Prüfung nach § 7 Waffengesetz für den Repetierer)
  3. Kugelschuss (Theorie)
  4. Immobilisation

Dieser Entscheidungsbaum kann Sie dabei unterstützen, die für Sie passende Buchungsoption zu finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und Rindern - © Marlene Lorenzen
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und Rindern - © Marlene Lorenzen

 

Falls Sie bereits eine Waffensachkundeprüfung absolviert haben, so bitten wir vorab um Übersendung des Prüfungszeugnisses, damit wir abklären können, welche Prüfungen noch abgelegt werden müssen. Ein eventuell vorhandener Jagdschein muss erst zum Lehrgang mitgebracht werden.


Termine 2024:   

  • 15.10. bis 20.10.2024 - Ausgebucht

Termine 2025:   

  • 04.02 bis 09.02.2025  - Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular.
  • 15.07. bis 19.07.2025
  • 04.11. bis 09.11.2025

Weiter unten finden Sie das Anmeldeformular zum Download. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung. Berücksichtigung findet der zeitliche Eingang.


Sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form - eine gute Vorbereitung Ihrerseits ist essentiell. Daher bitten wir Sie, die Vorbereitungszeit intensiv zu nutzen. 


Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem


Mitzubringen:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • wenn Sie bereits waffensachkundig nach § 7 Waffengesetz für den Repetierer sind: Originaldokument, welches dies bescheinigt z.B. Jagdschein 
  • Schreibzeug und Unterrichtsmaterialien (vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form)
Stand: 12.04.2024


Kontakt:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:
Marina Damm
Telefon: 04139 698-114
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


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"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






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