© Dr. Dietrich Landmann

Ausbildung zum Fachagrarwirt/ zur Fachagrarwirtin Klauenpflege

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Webcode: 01010582

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet beim LBZ Echem den Lehrgang zum Fachagrarwirt Klauenpflege entsprechend der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 07.02.2011 an.
Die Ausbildung ist besonders interessant für Personen, die bereits in der Klauenpflege tätig sind und eine Führungstätigkeit in einem Klauenpflegeunternehmen übernehmen oder sich mit einem Klauenpflegeunternehmen selbständig machen möchten.


Der Unterricht besteht aus fünf Ausbildungsmodulen mit 23 Ausbildungstagen. Schwerpunkte der Ausbildung sind:

  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Betriebsausrichtung hinsichtlich Investition, Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Mitarbeiterführung
  • Wichtige rechtliche Bestimmungen für die Führung eines Klauenpflegeunternehmens

 Die Teilnehmer des Kurses müssen folgende Zugangsvoraussetzungen mitbringen:

  • Geprüfter Klauenpfleger/ Klauenpflegerin mit anschließender mindest. einjähriger beruflicher Praxis
  • Veterinäringenieure (mit erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen)

Die Absolventen sind nach der Ausbildung besonders qualifiziert für folgende Tätigkeiten:

  • Einstieg in die eigene Selbstständigkeit
  • Entwickeln, Kalkulieren und Bewerben neuer Angebote im Bereich der Klauenpflege
  • Analysieren und Optimieren betriebsinterner Arbeitsabläufe
  • Anleiten und Unterstützen von Mitarbeitern
  • Betreuung von Geschäftspartnern und Kunden

Die gesamte Ausbildung findet am LBZ Echem statt.

Zielgruppe:
Geprüfte Klauenpfleger, Geprüfte Klauenpflegerinnen, Veterinäringenieure (mit erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen)

Mindest-/Höchstteilnehmerzahl:  8/ 12

Bei Interesse bitte anfragen!
 

Stand: 13.10.2022


Kontakt:
Luise Köpke
Fachreferentin Kompetenzzentrum Klaue, Projektkoordination EIP CCS
Telefon: 04139 698-115
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






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