© Christina Hiegel

Ordnungsgemäße Fischhaltung (mit Sachkundenachweis)

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Webcode: 01013345

Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von Tierhalter*innen Sachkunde und Schulungsnachweise im Umgang mit Tieren. Im Lehrgang werden die Kenntnisse zu den einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Schlachtverordnung zum Betreuen, Betäuben, Schlachten und Töten von Fischen und Krebstieren vermittelt und durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen. 


Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über die Sachkunde nach §4 des Tierschutzgesetzes. Weiter werden Sie über die einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Verordnung (EG) NR.1/2005 für den Transport von Fischen und Krebstieren geschult.
 



Zielgruppe: Interessierte Personen am praktischen Einstieg in die Fischerei, Fischhalter*innen im Nebenerwerb und Freizeitbereich und sonstige Personen, die mit Fischen umgehen und die mindestens 18 Jahre alt sind.
 



Lehrgangszeit

Freitag, den 20.03.2026 von 9.30 Uhr bis Samstag, den 21.03.2026 bis ca. 14.00 Uhr

Anmeldung

Eine Anmeldung zum Kurs ist ab Anfang Dezember online möglich.

Sollte es keine freien Plätze mehr geben, können Sie sich über den Button "Vormerken lassen" auf die Warteliste setzen. Diese Warteliste gilt nur für den jeweiligen Kurs und ist nicht übertragbar. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 20 Personen begrenzt.

Anmeldeschluss: 06.03.2026 
 



Kosten: 280,00 € zzgl. 69,03 € Verpflegung* und ggf. Übernachtung**.

*Die Vollverpflegung wird verpflichtend als Pauschale mitgebucht und beinhaltet alle Warm- und Kaltgetränke, Mittagessen, Kaffeemahlzeiten sowie Abendessen. Es ist nicht möglich, einzelne Mahlzeiten zu stornieren oder zu variieren. Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung, ob Sie vegetarische Verpflegung bzw. aus gesundheitlichen Gründen eine andere Kost möchten.

** Bei Bedarf und abhängig vom Anreisetag buchen Sie bitte ein oder zwei Übernachtungen mit Frühstück hinzu (Doppelzimmer 53,51 € pro Person/Nacht, Einzelzimmer 74,91 € pro Person/Nacht). Bei Anreise bereits am Donnerstag, den 19.03.2026, ist das Abendessen nicht in den Verpflegungskosten enthalten. Bitte erkundigen Sie sich eigenständig, ob im LBZ Echem noch genügend Zimmer für eine Übernachtung am Donnerstag verfügbar sind. Kontakt: 04139 698-0, lbz.echem@lwk-niedersachsen.de
 



Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
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Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Biosicherheit!
 



Mitzubringen:

  • Wetterfeste, warme Kleidung
  • Gummistiefel
Stand: 18.09.2025


Kontakt:
Christina Hiegel
Leiterin Fachbereich Fischerei
Telefon: 0511 3665-4487
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: