Ordnungsgemäße Fischhaltung (mit Sachkundenachweis)

© Christina Hiegel

Fischhaltung

Ordnungsgemäße Fischhaltung (mit Sachkundenachweis)

Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhalter*innen Sachkunde und Schulungsnachweise im Umgang mit Tieren. Im Lehrgang werden die Kenntnisse zu den einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Schlachtverordnung zum Betreuen, Betäuben, Schlachten und Töten von Fischen und Krebstieren vermittelt und durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen.  mehr

Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






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