Ordnungsgemäße Fischhaltung (mit Sachkundenachweis)
Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhaltern Sachkunde und Schulungsnachweise im Umgang mit Tieren. Im Lehrgang werden die Kenntnisse zu den einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Schlachtverordnung zum Betreuen, Betäuben, Schlachten und Töten von Fischen und Krebstieren vermittelt und durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der/die Teilnehmer/in eine Bescheinigung über die Sachkunde nach §4 des Tierschutzgesetzes. Weiter wird der/die Teilnehmer/in über die einschlägigen Regelungen der
Tierschutz-Transportverordnung und der Verordnung (EG) NR.1/2005 für den Transport von Fischen und Krebstieren geschult. Bei erfolgreicher Teilnahme (Theorie- und Praxisprüfung) erhält der/die Teilnehmer/in eine Sachkunde-Bescheinigung.
Zielgruppe: Interessierte Personen am praktischen Einstieg in die Fischerei, Fischhalter im Nebenerwerb und Freizeitbereich und sonstige Personen, die mit Fischen umgehen.
Lehrgangsort: Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem der Landwirtschaftskammer Niedersachen (Nähe Lüneburg), mit Bahnanschluss. Die Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.
Lehrgangszeit: Freitag, den 12.02.2021 von 9.30 Uhr bis Samstag, den 13.02.2021 ca.14.00 Uhr
Lehrgangsgebühr: 260,00 Euro pro Person (inkl. Verpflegung, Lehrgangsmaterial, Prüfung)
Bei Bedarf kann eine Übernachtung zugebucht werden.
Anmeldung: Verbindliche Anmeldung „online“ , Teilnehmerbegrenzung (17 Teilnehmer)
Sonstiges: Wetterfeste, warme Kleidung sowie Gummistiefel zum Kurs mitbringen!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christina Hiegel.