Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen

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Webcode: 01041384

Auch 2024 bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) und den Landesschafzuchtverbänden einen Sachkundelehrgang zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen an. 


Dieser Lehrgang wird gezielt zur Erlangung der Sachkunde zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für die berufsmäßige bzw. gewerbsmäßige Schlachtung angeboten.


Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Ablauf des Kurses: Zunächst erfolgt die eintägige theoretische Schulung: Im Rahmen dieser werden die Themen Tierschutzaspekte, Lebensfunktionen der Tiere, Anatomie und Physiologie, Umgang mit Geräten zum Betäuben und Töten, Unfallverhütungsmaßnahmen, Umgang mit dem Tier, Nottöten landwirtschaftlicher Nutztiere (Schafe und Ziegen), sicheres Betäuben und Töten, Rechtsgrundlagen (Tierschutzgesetz, Tierschutz-SchlachtVO) sowie mentale Aspekte des Betäubens und Tötens behandelt. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch die Funktion und Handhabung der Geräte zum Betäuben und Töten vermittelt. Der Tag endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Die praktische Prüfung am Tier findet mit zeitlichem Abstand zur Theorie statt. Da am Prüfungstag keine praktischen Übungen stattfinden, soll die Zwischenzeit genutzt werden, um das Betäuben und Töten unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person zu üben. Hierüber ist bis spätestens fünf Tage vor der praktischen Prüfung ein Nachweis vorzulegen.


Wichtige Hinweise:

  1. Die mündliche und schriftliche Prüfung erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  2. Die Teilnehmenden benötigen für die Arbeiten, die über die Handhabung und Pflege (inkl.Treiben und Ruhigstellen) hinausgehen praktische Erfahrung bei der Betäubung und Entblutung, die üblicherweise nicht zu den Disziplinen gehören, die Landwirt*innen im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Daher müssen alle Teilnehmenden des Kurses die anliegende Praxisbescheinigung ausgefüllt vorlegen.
  3. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

Termine 2024
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen. Gibt es keine freien Plätze mehr, können Sie sich über den Button "Vormerken lassen" auf die Warteliste setzen. Diese Warteliste gilt nur für den jeweiligen Kurs und ist nicht übertragbar.

  • Aktuell steht der Termin noch nicht fest. Möchten Sie informiert werden, sobald es Neuigkeiten gibt, wenden Sie sich bitte an Michael Gertenbach. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten. 

Bei Bedarf können Sie eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück im Einzelzimmer hinzubuchen.


Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem


Mitzubringen:

  • Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel in gedämpften Farben wie z.B. grau oder dunkelblau (kein weiß) 
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug
Stand: 27.11.2023


Kontakt:
Michael Gertenbach
Berater Schafzucht, Schafhaltung
Telefon: 0441 801-617
Telefax: 0441 801-634
E-Mail: